Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2022 die benötigten Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Dies ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA. Folgende Überlegungen sind für den Bundesrat ausschlaggebend für seinen Entscheid gewesen:
- Berücksichtigung des Bedarfs der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten
- Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern
Was bedeutet dies konkret?
2022 sollen wieder 8‘500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 4‘500 mit Aufenthaltsbewilligungen B und 4‘000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
Für das Jahr 2022 bleiben die Höchstzahlen bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA mit Einsatzdauer von über 90, resp. 120 Tagen pro Jahr unverändert. Es werden 3‘000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 für Aufenthalter (B) zur Verfügung stehen. Die quartalsweise Vergabe bleibt ebenfalls bestehen.
Kontingente für erwerbstätige UK-Angehörige
Damit die Unternehmen in der Schweiz im kommenden Jahr auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf Fachkräfte aus dem UK zugreifen können, hat der Bundesrat die für ein Jahr gültigen Höchstzahlen für erwerbstätige UK-Staatsangehörige beschlossen. Für das Jahr 2022 können bis zu 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
Für weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86043.html
Für weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.