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Die Kritik der EFK ist falsch und deren Empfehlungen kontraproduktiv

Die Kritik der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) am System der Zielvereinbarungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ist inhaltlich und methodisch falsch. Bei den Reduktionsleistungen, die aufgrund einer Vereinbarung mit der EnAW zustande kamen, handelt es sich um tatsächlich realisierte Emissionsreduktionen von in der Schweiz produzierenden Unternehmen. Die EFK schliesst jedoch Reduktionen in ihre Analyse ein, die durch Firmenschliessungen und Produktionsverlagerungen zustande gekommen sind. Damit vergleicht sie «Äpfel mit Birnen». Die Reduktionsleistungen der Industrie basieren hauptsächlich auf jenen Firmen, welche Verminderungsverpflichtungen eingegangen sind. Eine Abschaffung der CO2-Abgabebefreiung und eine Verschärfung der Anforderungen, wie sie durch die EFK angedeutet werden, würde Produktionsverlagerungen in Länder mit keiner oder tieferen CO2-Abgaben fördern, was Arbeitsplätze in der Schweiz kosten und kaum zu einer Verminderung der globalen Treibhausgasemissionen führen würde.

Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) hilft seit über 20 Jahren den Unternehmen effizient, professionell und sehr erfolgreich bei der Erhöhung der Energieeffizienz und der Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die EnAW-Mitglieder müssen nicht mit einer CO2-Lenkungsabgabe zu Emissionsreduktionen «gelenkt» werden. Sie gehen verbindliche Verminderungsverpflichtungen mit dem Bund ein und werden im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit. Aktuell sind rund 50 Prozent der Industrieemissionen in Zielvereinbarungen erfasst. Damit haben hauptsächlich jene Unternehmen die Emissionsreduktion erreicht, welche auf Grundlage von Verminderungsverpflichtungen betriebliche Massnahmen umgesetzt haben. Mehr noch: Dank der EnAW haben die teilnehmenden Firmen deutlich mehr Emissionen eingespart, als dass sie dies gemessen an den vereinbarten Reduktionszielen hätten tun müssen.

Hingegen ist die jüngste Kritik der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), dass abgabenbefreite Unternehmen eine ungenügende Reduktionsleistung erbringen, inhaltlich und methodisch falsch. So überschätzt die EFK die «Klima-Leistung» der Gesamtindustrie deutlich, indem sie in ihren Vergleich Emissionsreduktionen eingeschlossen hat, die durch Firmenschliessungen und Produktionsverlagerungen zustande gekommen sind. Bei den «EnAW-Leistungen» handelt es sich aber um tatsächlich realisierte Emissionsreduktionen von in der Schweiz produzierenden Unternehmen. Die EFK vergleicht somit «Äpfel mit Birnen» - eine methodische Fehlleistung.

Die EFK sucht das Eigengoal

Die CO2-Abgabebefreiung wurde damals eingeführt, um mit einem finanziellen Anreiz betriebliche Massnahmen zur Emissionsreduktion zu realisieren. Zudem sollte damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz gestützt und Arbeitsplätze erhalten werden. Das Netto-Null-Ziel spielte zum Zeitpunkt der Einführung noch keine Rolle. Die EFK stützt nun ihre Kritik u.a. auf Treibhausgasreduktionen, die durch Produktionsverlagerungen zustande kamen und macht auch einen Bezug zum Netto-Null-Ziel. Durch Produktionsverlagerungen gehen Arbeitsplätze verloren. Und sie erfolgen oft in Länder, die tiefere oder keine CO2-Abgabe kennen. Im Lichte dessen wirkt die Kritik der EFK völlig absurd. Produktionsverlagerungen nützen weder dem Werkplatz Schweiz, noch stützen sie das Erreichen des globalen Netto-Null Ziels.

Vielmehr würden eine Abschaffung der CO2-Abgabebefreiung und eine Verschärfung der Anforderungen Produktionsverlagerungen fördern, was kaum zu einer Verminderung der globalen Treibhausgasemissionen führen würde. In einer Situation, in der die Industrie aufgrund der Frankenstärke, hoher Energiepreise und einer globalen Industrierezession unter Druck steht, wäre dies ein fatales Signal für den Werkplatz. Abgesehen davon müsste die Schweiz vermehrt Produkte aus Ländern importieren, in denen der Energiemix und damit auch deren Erzeugnisse deutlich stärker CO2-belastet wären. Kurz: Ein klima- und wirtschaftspolitisches Eigengoal.

Keine valable Alternative erkennbar

Auch die organisatorische Kritik der EFK stösst ins Leere. Die EnAW hatte von Anfang an die Aufgabe, das Energie- und CO2-Gesetz in der Wirtschaft als Vollzugsorganisation nach dem Subsidiaritätsprinzip umzusetzen. Sie setzt unabhängige, professionelle Beraterinnen und Berater ein, die über ein grosses Fachwissen verfügen. Die Trägerverbände sorgen für eine angemessene Preispolitik und stellen effiziente Strukturen in dieser Non-Profit Organisation sicher. Die Budgets und Betriebsrechnungen werden zudem jedes Jahr vom Bund abgenommen.

Eine Alternative zur EnAW, z.B. eine Organisation innerhalb der Bundesverwaltung, müsste die gesamte Organisation und Expertise erst mühsam wieder aufbauen – ohne jegliche Garantie, dass sie die Aufgabe effektiver, effizienter, praxisnäher und kostengünstiger durchführen könnte. Statt auf Bewährtem aufzubauen, wäre es ein Experiment mit offenem Ausgang.

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Letzte Aktualisierung: 25.01.2024