Gleicher Lohn fĂŒr gleiche oder gleichwertige Arbeit fĂŒr MĂ€nner und Frauen ist fĂŒr Swissmem schon lange ein wichtiges Anliegen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet Swissmem in Zusammenarbeit mit der Firma Landolt & MĂ€chler Consultants GmbH bereits seit 2008 eine detaillierte und gesetzeskonforme Lohngleichheits-Analyse an. Die Unternehmen der MEM-Industrie erfĂŒllen die gesetzlichen Vorgaben, was die jĂŒngsten Auswertungen belegen. Die Lohndifferenz in den teilnehmenden Unternehmen betrĂ€gt 3,1 Prozent, was deutlich unter der Toleranzschwelle von fĂŒnf Prozent liegt. Bei Swissmem Mitgliedfirmen liegt sie mit 2,7 Prozent sogar noch tiefer.
Ganz generell haben Industrieunternehmen in Zeiten des FachkrĂ€ftemangels keinerlei Interesse, Frauen in irgendeiner Weise schlechter zu stellen. Deshalb enden deren Anstrengungen fĂŒr die Gleichstellung von Mann Frau nicht beim Lohn.
So bietet die Industrie den Frauen im Branchenvergleich die besten Entwicklungsmöglichkeiten. Das belegt der Gender Intelligence Report der UniversitĂ€t St. Gallen. Frauen in unserer Branche werden gezielt entwickelt und gefördert. Kompetente und engagierte Frauen haben in diesem Umfeld die besten Chancen, die «glĂ€serne Decke» zu durchbrechen und in eine FĂŒhrungsposition im obersten Kader aufzusteigen.
Vor diesem Hintergrund sind die vom Bundesamt fĂŒr Statistik zu den Lohndifferenzen zwischen Mann und Frau publizierten Daten, die auf der LSE basieren, ein permanentes Ărgernis. Aufgrund einer mangelhaften Analysemethodik, die Swissmem schon seit Jahren kritisiert, zeigen sie ein falsches Bild. Mit der Mitte 2020 fĂŒr Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eingefĂŒhrten, obligatorischen Lohngleichheitsanalyse haben sich die Ungenauigkeiten sogar noch erhöht. Das Eidg. BĂŒro fĂŒr Gleichstellung schreibt zwingend vor, dass u.a. Schichtzulagen als Lohnelement in die Analyse der Lohngleichheit einzubeziehen sind. Das ist sachlich falsch und kann die Ergebnisse der Lohnvergleichanalysen erheblich verfĂ€lschen.
Warum ist das so? Schichtzulagen sind per se diskriminierungsfrei, weil sie zwingend in derselben Höhe an MĂ€nner und Frauen ausbezahlt werden mĂŒssen. Je nach Schichtmodell können diese Zulagen bis zu 25 Prozent des SalĂ€rs ausmachen. Weil vor allem MĂ€nner Schicht arbeiten, kann der Einbezug der Schichtzulagen das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse in einem Unternehmen aber um mehrere Prozente verfĂ€lschen. Dies, obwohl Frauen zweifelsfrei denselben Lohn fĂŒr die gleiche Arbeit erhalten, wenn sie Schicht arbeiten.
Die traurige Erkenntnis ist, dass die aktuelle Methodik der Lohngleichheitsanalyse nicht einmal dann zu korrekten Ergebnissen fĂŒhrt, wenn Ăpfel mit Ăpfeln verglichen werden. Leidtragende sind die Firmen und letztlich die gesamte Branche, die bei der Lohngleichheitsanalyse unverschuldet ein schlechtes Zeugnis erhalten. Es ist höchste Zeit, dass die Methodik der Lohngleichheitsanalyse generell revidiert wird und insbesondere die Schichtzulagen vom Vergleich ausgenommen werden. Das soll das GleichstellungsbĂŒro 2023 endlich vollziehen!
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