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Fragen und Antworten zur Strommangellage

Ausgelöst durch die Information an Grossverbraucher von Bundesrat Guy Parmelin über den Umgang mit einer Strommangellage und mögliche vorsorgliche Massnahmen haben Swissmem einige Reaktionen und Fragen der Mitgliedunternehmen erreicht. Nach einer kurzen inhaltlichen Einführung beantworten wir nachfolgend die wichtigsten Fragen aus der Mitgliedschaft.

Mit der Dekarbonisierung wird der Strombedarf stark zunehmen. Gleichzeitig müssen wegfallende Kernkraftkapazitäten ersetzt werden. Der Druck auf einen schnellen Zubau fossilfreier Stromproduktion nimmt deshalb deutlich zu. Wo heute noch Überkapazitäten bestehen, zeichnen sich aber schon bald zunehmende Importabhängigkeiten ab. Voraussichtlich nicht wegen ungenügend installierter Leistung (z.B. PV- oder Windkraftanlagen), sondern weil gesicherte Leistung fehlt, um winterliche Dunkelflauten zu überbrücken. Nicht nur bei uns, auch bei unseren Nachbarn. Vorteilhaft wäre in dieser Situation wenigstens eine intensive internationale Kooperation – aus technischer und volkswirtschaftlicher Sicht. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Stromabkommen mit der EU ist mit dem Ent­scheid des Bundesrats, die Verhandlungen über ein bilaterales Rahmenabkommen abzubrechen, in weite Ferne gerückt. Ob stattdessen eine ausreichende «technische Kooperation» zur Abwendung von Worst-Case-Szenarien umsetzbar ist und ob diese von Brüssel geduldet würde, weiss noch niemand. Just zum gleichen Zeitpunkt wie die Medien breit über steigende Blackout-Risiken und eine bereits in wenigen Jahren drohende Strommangellage berichteten, erreichte die Grossverbraucher eine Informationsbroschüre der Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL). Auch Bundesrat Guy Parmelin appellierte als Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einem Videobeitrag an die Grossverbraucher. Diese Sensibilisierung war nach den Lehren der verpatzten Pandemie-Vorsorge als wichtige Information für eine bessere Krisenvorbereitung zur Bewältigung eines noch grösseren Störfalls – einer Strommangellage – berechtigt. Sie platzte aber in den medial aufgeladenen Diskurs über die womöglich nach wenigen Jahren bereits gescheiterte Energiestrategie 2050. Nicht erstaunlich, dass dies in der Industrie starke Verunsicherung auslöste. Swissmem nimmt in einem «FAQ» zu den wichtigsten Fragen aus der Mitgliedschaft Stellung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der OSTRAL, der Organisation für Strom­versorgung in ausserordentlichen Lagen. Weitere wertvolle Informationen zum Thema Strommangellage finden sich auf dem umfassenden FAQ-Dokument von OSTRAL.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt fĂĽr Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und OSTRAL bietet Swissmem im ersten Quartal 2022 ein Webinar zum Thema Strommangellage an. Dazu werden wir im Swissmem-Newsletter und im Veranstaltungskalender hinweisen. Nun zu den Fragen aus der Swissmem-Mitgliedschaft:

Wer ist verantwortlich fĂĽr die Versorgungssicherheit?

Dies ist nicht mehr so einfach zu beantworten. Früher war das einfacher. Vor der ersten Liberalisierungswelle des Strommarkts war die Schweizer Energiewirtschaft geprägt von wenigen Monopolisten. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) waren jeweils verantwortlich für die Energielieferungen und den sicheren Netzbetrieb. Mit der Marktöffnung musste jedoch eine Ent­flechtung dieser stark vertikal integrierten Unternehmen umgesetzt werden. Der Energievertrieb musste vom infrastrukturgebundenen Netzbetrieb getrennt werden. Erst dadurch wird Transpa­renz geschaffen und im Bereich Produktion und Energievertrieb ein fairer Wettbewerb ermöglicht. Gleichzeitig verschwanden damit jedoch die bisher räumlich definierten Versorgungsgebiete der EVUs. Gemäss Energiegesetz (Art. 6 Abs. 2) ist die Energieversorgung in der Schweiz primär Sache der Energiewirtschaft. Diese präsentiert sich heute jedoch mit einer Vielzahl von Akteuren. Es resultiert eine diffuse Verantwortung und damit ein fruchtbarer Boden für das gefühlte «Schwarzer-Peter»-Spiel. Bund und Kantone setzen die Rahmenbedingungen, damit die Branche ihre Aufgabe optimal erfüllen kann. Sollte die sichere und erschwingliche Stromversorgung erheb­lich gefährdet sein, kann der Bundesrat eingreifen und Massnahmen anordnen, z.B. Effizienzstei­gerung beim Stromverbrauch. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist für den Vollzug der Regelungen der Stromversorgungsgesetzgebung zuständig. Sie beobachtet und über­wacht die Marktentwicklung und unterbreitet bei Bedarf dem Bundesrat Massnahmenvorschläge. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die schweizerische Stromwirtschaft den Kantonen und Gemeinden gehört. Sie sind mit knapp 90% und die Privatwirtschaft mit gut 10% am gesamten Grundkapital der Stromwirtschaft beteiligt.

Weitere Ausführungen finden sich im BFE-Faktenblatt «Stromversorgungssicherheit: Rollen und Verantwortlichkeiten in der Schweiz» vom 13. Oktober 2021.

Energiestrategie 2050: Kaum angenommen, bereits gescheitert?

Die Energiestrategie 2050 (ES 2050) hat die künftige Stromverbrauchszunahme deutlich unter­schätzt und die Exportfähigkeit unserer Nachbarländer überschätzt. Zugegebenermassen waren damals noch keine Netto-Null-Ziele formuliert. Ferner wurde die von Bundesrat präsentierte 2. Etappe der Energiestrategie, das Massnahmenpaket KELS (Klima- und Energielenkungssystem) über die nachhaltige Finanzierung der Transformation ohne nennenswerte inhaltliche Debatte versenkt. Damit wäre ab 2021 das heutige System mit Förderabgaben für erneuerbare Energien durch zusätzliche Abgaben auf Strom und Brennstoffe abgelöst worden. Zudem wurden der Energiestrategie Annahmen zugrunde gelegt, die sich als nicht realistisch erwiesen haben: Abschluss eines Stromabkommens mit der EU, vollständige Strommarktöffnung (Umsetzung noch immer vakant), geplante Laufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke von 50 Jahren (sie werden länger laufen müssen, um Versorgungssicherheit nicht zu gefährden). Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass die Herausforderungen zur Umsetzung der ES2050 in den letzten Jahren extrem gestiegen sind. Deutlich benennen muss man das bisherige Versäumnis der Politik, bei geänderten Rahmenbedingungen die Strategie anzupassen und den neuen Fragen konkrete Lösungen gegenüber zu stellen, welche finanzierbar sind und die notwendige Akzeptanz erfahren. Siehe weiter unten die Forderungen von Swissmem an die Politik.

Besteht tatsächlich schon in wenigen Jahren die Gefahr einer Strommangellage?

Die Stromversorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn jederzeit die gewünschte Menge Strom mit der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Preisen im gesamten Stromnetz erhältlich ist. Dazu müssen alle Elemente des Versorgungssystems optimal zusammenspielen: die Stromproduktion in in- und ausländischen Kraftwerken, ein effizienter und auch gewisser­massen flexibler Stromverbrauch, ausreichend ausgebaute und sichere Stromnetze sowie Übertragungsnetzkapazitäten, die den grenzüberschreitenden Austausch (Exporte und Importe) ermöglichen. Da sich Strom an keine buchhalterischen Lieferverträge hält, sondern physikalisch jeweils den Weg des kürzesten Widerstands geht, ist eine internationale Kooperation zwischen Strombörsen und Netzbetreibern die Grundvoraussetzung für wirksame und kosteneffiziente Lösungen. Weil Strom auch keine Landesgrenzen kennt, können mit einer engen strategischen und operativen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern riesige technische Synergien und damit volkswirtschaftliche Vorteile realisiert werden. Mit dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU fehlt nun aber die Grundlage für diese Zusammenarbeit. Notwen­dig wäre diese aber mehr denn je. Eine vor diesen für die Schweiz nachteiligen Entwicklungen vom BFE erstellte Studie bestätigt, dass die Herausforderungen für einen sicheren Netzbetrieb in der Schweiz sehr rasch und deutlich zunehmen. So wirken sich z.B. die bis 2025 umzusetzenden EU-internen Vorgaben über die Bewirtschaftung von grenzüberschreitenden Stromleitungskapazitäten sowohl negativ auf unsere Importfähigkeit wie auch auf unsere Netzstabilität aus. Das in der gleichen Studie entwickelte Worst-Case-Szenario basiert auf der Annahme, dass ohne jegliche technische Kooperation mit Nachbarländern sowohl ein Drittel der französischen Kernkraftwerke und gleichzeitig auch die Schweizer Reaktoren Beznau I und Beznau II ausfallen. In dieser Konstellation könnte gemäss erwähnter Studie der Strombedarf in der Schweiz bereits im Winter 2025 während rund 50 Stunden nicht mehr gedeckt werden. Dieses Szenario beschreibt eine mögliche, wenn auch ziemlich unwahrscheinliche Kombination von ungünstigen Ereignissen.

Ist es schon so weit gekommen, dass die Verwaltung als Massnahme zur Bewältigung einer Strommangellage den Industrieunternehmen Stromsparmassnahmen verordnet?

Hierzu lohnt es sich, kurz auf den Unterschied zwischen Blackout und Strommangellage einzugehen. Während es bei einem Blackout zu einem plötzlichen und unangekündigten Zusammenbruch des Stromnetzes kommt, ist in einer Strommangellage Strom in reduziertem Mass vorhanden. In einer meist im Voraus absehbaren Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions- und/oder Netzkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot. Unter Einhaltung teils einschneidender, vom Bundesrat verordneten Massnahmen sollte eine eingeschränkte Versorgung sichergestellt werden können. Ohne zusätzliche Massnahmen nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts stark zu. Bei den Bewirtschaftungsmassnahmen in einer Strommangellage wird zwischen Massnahmen für die Steuerung der Stromproduktion (Angebotslenkung) und Massnahmen für die Steuerung der Stromnachfrage (Verbrauchslenkung) unterschieden. Unter den Massnahmen der Verbrauchslenkung ist die Stromkontingentierung die zweithöchste Eskalationsstufe. Als «ultima ratio» sind gezielte, angekündigte Netzabschaltungen möglich.

Was fĂĽr ein Signal sendet die Schweiz in die Welt und an potenzielle Kunden, wenn die Schweizer Industrie aufgerufen wird, sich auf Stromknappheit und -kontingentierungen vorzubereiten?

Die in der Information an Grossverbraucher vorgestellten Strom-Kontingentierungspläne sind ein erster Ausdruck einer gescheiterten Schweizer Energiepolitik. Mit der Energiestrategie 2050 wurde der Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen, ohne jedoch eine adäquate Lösung zur Sicher­stellung der Versorgungssicherheit bereitzustellen. Dass eine potenzielle Strommangellage in den Fokus der energiepolitischen Diskussion rĂĽckt, stärkt die Position von Swissmem, wonach die Ver­sorgungssicherheit absolut zentral und alles andere als gesichert ist. Die Industrie ist unverzichtbar auf eine zuverlässige Stromversorgung mit wettbewerbsfähigen Energiekosten angewiesen. 

Was unternimmt Swissmem in dieser Sache?

Eine Kontingentierung des Stromverbrauchs würde drastische Auswirkungen auf die Schweizer Industrie und deren Wettbewerbsfähigkeit mit gravierenden Folgen für den gesamten Industrie­standort Schweiz haben. Entsprechend muss alles unternommen werden, damit es nicht soweit kommt. Swissmem bringt ihre Forderungen über verschiedene politische Kanäle ein. Darüber hi­naus weisen wir darauf hin, dass unsere Firmen bereits seit vielen Jahren ihren Energie- resp. Stromverbrauch aktiv optimieren. Aus wirtschaftlichen Gründen, aber insbesondere auch aus Über­legungen der Nachhaltigkeit. Viele offensichtliche Einsparungsmöglichkeiten sind jedoch bereits ausgeschöpft. Eine kurzfristige Reduktion des Stromverbrauchs um 10% oder gar um bis zu 30% wäre für viele Firmen ohne mindestens eine partielle Stilllegung der Produktion nicht möglich. Das ist verheerend! Martin Hirzel, Swissmem-Präsident, brachte im Rahmen eines Austauschs mit Bundesrätin Sommaruga die Position und die Forderungen von Swissmem ein. Ferner vertrat Swissmem in einer Anhörung der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) zum sogenannten Mantelerlass (Revision des Stromversorgungs- und Energie­gesetz) die Forderungen gegenüber dem Parlament.

Welche Forderungen stellt Swissmem an die Politik?

  • Der Bund muss alles daransetzen, dass mindestens das Szenario «Technische Kooperation», also der Abschluss von Verträgen mit umliegenden Ăśbertragungsnetzbetreibern, realisiert werden kann. Das ist das absolute Minimalziel und wĂĽrde die Gefahr von StromunterbrĂĽchen im Jahr 2025 gemäss der oben erwähnten Studie bannen.
  • Es braucht zwingend die vollständige Strommarktöffnung, um die Innovation und Markt­integration der Neuen Erneuerbaren zu fördern. Im Gegenzug kann auf die Verlängerung der Subventionen der Neuen Erneuerbaren verzichtet werden.
  • Eine neue Netzabgabe gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiv produzie­renden Firmen und fördert «carbon leakage», was klimapolitisch kontraproduktiv ist. Darum sollte darauf verzichtet werden.
  • Die bestehenden Kernkraftwerke mĂĽssen solange sie sicher und wirtschaftlich sind, weiter­betrieben werden können.
  • Wir mĂĽssen zurĂĽckfinden zur Technologieneutralität und dĂĽrfen uns keine Denkverbote auf­erlegen. D.h. wir mĂĽssen mittelfristig ĂĽber Gas-Kraftwerke oder das WKK-Konzept von Powerloop diskutieren, wenn immer möglich CO2-neutral. Langfristig sollte auch die Kernkraft eine Option bleiben, da sie nebst den neuen Erneuerbaren Teil der Lösung fĂĽr die Dekarbo­nisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sind.

Die Swissmem-Positionen und -Forderungen zur Energie- und Klimapolitik sind in den jeweiligen Positionspapiere festgehalten.

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Letzte Aktualisierung: 14.02.2023