Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie garantiert den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterstellten Firmen gute und zeitgemässe Arbeitsbedingungen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, die absolute Friedenspflicht zu respektieren. Das bedeutet, dass der Arbeitsablauf nicht durch Kampfmassnahmen gestört werden darf. Der Arbeitsfrieden ist ein wichtiger Vorteil des Werkplatzes Schweiz. Er kann den Ausschlag für die Investitionsentscheide zugunsten des Schweizer Standortes geben.
Der GAV der MEM-Industrie trägt somit zur positiven Entwicklung der MEM-Industrie sowie zum Wohl der sie tragenden Arbeitnehmenden und Arbeitgeber bei. Zentral ist der Grundsatz von Treu und Glauben. Er verpflichtet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen.
Der aktuelle GAV der MEM-Industrie trat am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2028.
Von den heute über 1300 Mitgliedfirmen von Swissmem sind knapp 40 Prozent zusätzlich Mitglied des ASM und damit dem GAV unterstellt. Eine ASM-Mitgliedschaft und damit die Unterstellung unter den GAV sind für die Unternehmen freiwillig.
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Im Sinne der Nachhaltigkeit steht der GAV MEM ausschliesslich als PDF zum Download zur VerfĂĽgung.