Die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beträgt in der Regel 12 Monate. Der Bundesrat hat jedoch die Kompetenz, die Höchstdauer unter bestimmten Voraussetzungen auf 18 Monate zu verlängern. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage hat der Bundesrat letztes Jahr im Juni eine entsprechende Verlängerung beschlossen. Ohne einen erneuten Entscheid würde die Massnahme Ende Juli 2025 auslaufen.
Vorbereitungsarbeiten für Verlängerung angelaufen
Nun hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) kommuniziert, dass Vorbereitungsarbeiten laufen, um die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung weiterhin auf 18 Monate zu verlängern. Ein definitiver Entscheid durch den Bundesrat soll im Frühsommer erfolgen. Massgebend werden dannzumal die Arbeitsmarktprognosen für die nächsten zwölf Monaten sein.
Voraussetzungen aktuell erfĂĽllt
Momentan wären die Bedingungen für eine Verlängerung der Massnahme gegeben. Die Konjunkturentwicklung in der Tech-Industrie verläuft nach wie vor schleppend. Weiterhin ist keine Erholung in Aussicht und aufgrund des sich akzentuierenden Handelskonflikts bestehen zusätzliche grosse Risiken.
Kurzarbeit kann helfen Arbeitsplätze zu erhalten. Zahlreiche Unternehmen in der Branche befinden sich deshalb in Kurzarbeit oder bereiten sich darauf vor.
Swissmem fordert raschen, definitiven Entscheid: Planungssicherheit ist wichtig
Für die betroffenen Unternehmen ist die Planungssicherheit wichtig. Swissmem hat sich deshalb frühzeitig und wiederholt beim Bund für eine Verlängerung der 18 Monate Kurzarbeit engagiert. Die Vorbereitungsarbeiten des WBF werden deshalb von Swissmem begrüsst. Nun gilt es, rasch für Klarheit zu sorgen und die Massnahme zu verlängern. Über den definitiven Entscheid wird Swissmem erneut kommunizieren.
Für weitere Fragen oder Einschätzungen steht Mitgliederfirmen von Swissmem unsere Mitarbeitenden bei Arbeitgeberpolitik gerne zur Verfügung.