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Kurzarbeit: Verlängerung der Höchstbezugsdauer in Planung

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates im letzten Jahr können Unternehmen momentan 18 statt 12 Monate Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Diese temporäre Massnahme ist bis zum 31. Juli 2025 befristet. Beim Bund laufen Vorbereitungen, damit die Massnahme verlängert werden kann.

Die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beträgt in der Regel 12 Monate. Der Bundesrat hat jedoch die Kompetenz, die Höchstdauer unter bestimmten Voraussetzungen auf 18 Monate zu verlängern. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage hat der Bundesrat letztes Jahr im Juni eine entsprechende Verlängerung beschlossen. Ohne einen erneuten Entscheid würde die Massnahme Ende Juli 2025 auslaufen.

Vorbereitungsarbeiten fĂĽr Verlängerung angelaufen 

Nun hat das Eidgenössische Departement fĂĽr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) kommuniziert, dass Vorbereitungsarbeiten laufen, um die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung weiterhin auf 18 Monate zu verlängern. Ein definitiver Entscheid durch den Bundesrat soll im FrĂĽhsommer erfolgen. Massgebend werden dannzumal die Arbeitsmarktprognosen fĂĽr die nächsten zwölf Monaten sein. 

Voraussetzungen aktuell erfĂĽllt

Momentan wären die Bedingungen fĂĽr eine Verlängerung der Massnahme gegeben. Die Konjunkturentwicklung in der Tech-Industrie verläuft nach wie vor schleppend. Weiterhin ist keine Erholung in Aussicht und aufgrund des sich akzentuierenden Handelskonflikts bestehen zusätzliche grosse Risiken. 

Kurzarbeit kann helfen Arbeitsplätze zu erhalten. Zahlreiche Unternehmen in der Branche befinden sich deshalb in Kurzarbeit oder bereiten sich darauf vor.

Swissmem fordert raschen, definitiven Entscheid: Planungssicherheit ist wichtig 

FĂĽr die betroffenen Unternehmen ist die Planungssicherheit wichtig. Swissmem hat sich deshalb frĂĽhzeitig und wiederholt beim Bund fĂĽr eine Verlängerung der 18 Monate Kurzarbeit engagiert. Die Vorbereitungsarbeiten des WBF werden deshalb von Swissmem begrĂĽsst. Nun gilt es, rasch fĂĽr Klarheit zu sorgen und die Massnahme zu verlängern. Ăśber den definitiven Entscheid wird Swissmem erneut kommunizieren. 

Für weitere Fragen oder Einschätzungen steht Mitgliederfirmen von Swissmem unsere Mitarbeitenden bei Arbeitgeberpolitik gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 28.02.2025