Das bisherige Zielvereinbarungssystem mit Verminderungsverpflichtungen war ein Erfolgsmodell:
- Rund 50% aller industriellen CO2-Emissionen der Schweiz sind im Zielvereinbarungssystem erfasst und unterliegen einem jährlichen Monitoring.
- Teilnehmende Unternehmen werden über viele Jahre hinweg professionell beraten und bei der Umsetzung von Emissionsreduktionsmassnahmen begleitet. Viele Firmen realisieren so Emissionsreduktionen, welche über die Vorgaben hinaus gehen.
- Mit verbindlichen Verminderungsverpflichtungen und nachweislichen Emissionsreduktionen hatten Unternehmen Anspruch auf die Rückerstattung der CO2-Abgabe. Dies ermöglichte den Firmen Investitionen in Emissionsreduktionen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu stark zu belasten.
Pauschale Reduktionsvorgabe widerspricht dem «bottom-up»-Ansatz
Mit der neuen pauschalen Reduktionsvorgabe der CO2-Emmissionen von mindestens 2.25% pro Jahr, unabhängig von technischen Herausforderungen, Wirtschaftlichkeitskriterien und Vorleistungen, stellt die neue CO2-Verordnung das bisher erfolgreiche Zielvereinbarungssystem auf den Kopf. Während bisher «bottom-up» in jedem Unternehmen effektive und wirtschaftliche Emissionsreduktionsmassnahmen identifiziert und evaluiert wurden, gilt künftig über alle Branchen und Produktionsprozesse hinweg die gleiche «top-down»-Vorgabe. Das ist ein krasser und unnötiger Paradigmenwechsel, der das Zielvereinbarungssystem und damit die Begleitung der Unternehmen bei ihren Emissionsreduktionsprojekten gefährdet.
Neu teilnehmende Unternehmen fordern, bisher Teilnehmende nicht überfordern
Für die energieintensive Metallindustrie, die auf Hochtemperaturprozesswärme angewiesen ist, gibt es für die nicht elektrifizierbaren Prozesse aktuell schlicht keine fossilfreien in ausreichender Menge verfügbaren und wirtschaftlich tragbaren Alternativen. Eine pauschale Reduktionsvorgabe von 2.25% ist aufgrund fehlender Handlungsoptionen nicht angebracht Die Branchen mit schwer vermeidbaren Emissionen drohen nun davon ausgeschlossen zu werden. Wer bereits seit Jahren in Inlandmassnahmen an seinem Produktionsstandard investiert und Emissionen reduziert hat, wird nun dafür bestraft. Trittbrettfahrer hingegen werden belohnt. Das ist keine nachhaltige Klimapolitik.
Statt Kontinuität und positive Anreize im Klimaschutz schafft die neue Verordnung Bürokratie, Frustration und belastet die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Angesichts der von den USA verhängten arbiträren Zölle ist dies das Letzte, was wir für das Überleben unserer Industrie am Standort Schweiz brauchen!
Was es braucht:
- Berücksichtigung von Vorleistungen: Es muss berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen in einer vergangenen Periode bereits eine Verminderungsverpflichtung abgeschlossen hat. Firmen dürfen für bisherige Reduktionsanstrengungen nicht benachteiligt werden, indem bereits reduzierte Emissionen, resp. die tiefere «Baseline» als negative Hypothek in neue Verpflichtungen einfliessen.
- nach Branchen differenzierte Vorgaben: Der Zugang zum Zielvereinbarungssystem mit Verminderungsverpflichtung muss für alle bisherigen Teilnehmenden weiterhin möglich sein. Die neuen Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass Betreiber von Anlagen mit Hochtemperatur-Prozesswärme mangels technischer Alternativen zum Erdgas künftig «de-facto» aus dem ZV-System mit Verminderungsverpflichtungen ausgeschlossen werden.
Swissmem kritisiert den Entscheid des Bundesrats und setzt sich weiterhin für die Anliegen der betroffenen Unternehmen ein.
Medienmitteilung des Bundesrats: Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft
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