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Wann werden Dienstjahre angerechnet?

Die Beantwortung der Frage, in welchem Dienstjahr sich ein Arbeitnehmer befindet, kann in der Praxis Schwierigkeiten hervorrufen. Insbesondere bei Unterbrechungen von Arbeitsverhältnissen ist nicht immer klar, wie die zuvor im gleichen Betrieb geleisteten Dienstjahre anzurechnen sind. Aufgrund der rechtlichen Folgen etwa bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann das Zusammenzählen mehrerer Arbeitsverhältnisse eine gewisse Brisanz entwickeln.

Langjährige Mitarbeitende sind aufgrund ihrer Erfahrung und ihres Wissens für ein Unternehmen nicht nur wertvolle Arbeitnehmer, sie profitieren aufgrund ihrer langen Dienstzugehörigkeit auch von zahlreichen gesetzlichen und teilweise reglementarischen Privilegien. Gemäss Obligationenrecht hat nämlich ein an der Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen trotz Absenz für eine gewisse Dauer weiterhin Anrecht auf den Lohn (Art. 324a OR). Im ersten Dienstjahr beträgt diese Dauer 3 Wochen und danach zusätzlich eine «angemessen» längere Zeit. Was angemessen ist, wird im Gesetz nicht definiert, sondern die Beantwortung dem Gericht überlassen. Um die Rechtsunsicherheit etwas zu mildern, wurden vom Dienstalter abhängige Skalen entwickelt (sog. Basler, Berner und Zürcher Skala). Auch gemäss GAV MEM profitiert der Mitarbeiter von einer umfangreicheren Lohnfortzahlungsdauer, je länger er bei einem Arbeitgeber war. Die Dienstjahre spielen aber auch beim Kündigungsschutz eine Rolle. So ist es wesentlich, ob sich ein Mitarbeiter im ersten oder im zweiten bzw. im fünften oder im sechsten Dienstjahr befindet. Je nach Sachlage beträgt die Sperrfrist, während der bei einer Arbeitsverhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht gekündigt werden darf, 90 bzw. 180 Kalendertage.

Neben dem Gesetz finden sich teilweise auch in einem Personalreglement oder in einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag verschiedene Ansprüche, die auf das Dienstalter abstellen. Es kann sich dabei zum Beispiel um Dienstaltersgeschenke, Ferienansprüche oder einen speziellen Kündigungsschutz für ältere Mitarbeiter handeln. So sieht etwa der GAV MEM vor, dass Mitarbeitende ab dem 55. Altersjahr und mit gleichzeitig mindestens 10 Dienstjahren einen Monat zusätzliche Kündigungsfrist erhalten.

Anrechnen oder nicht?

Die oben genannten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung der anrechenbaren Dienstjahre. Es ist für beide Seiten wichtig zu wissen, in welchem Dienstjahr sich der Arbeitnehmer befindet. Dennoch bietet das Gesetz diesbezüglich keine Regelung. So ist auf die Rechtslehre und die Rechtsprechung abzustellen. Demnach sind etwa die im gleichen Betrieb geleisteten Dienstjahre während der Lehrzeit anzurechnen. Kürzere Unterbrechungen, wie zum Beispiel ein unbezahlter Urlaub von wenigen Monaten, verhindern eine Anrechnung ebenfalls nicht. Dagegen können längere Unterbrüche zwischen zwei Arbeitsverträgen oder die Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber dazu führen, dass die Dienstjahre nicht zusammengezählt werden. Ebenfalls nicht angerechnet wird die vorangegangene Dienstzeit, die ein Mitarbeiter eines Personalverleihers vor einem Wechsel in den Einsatzbetrieb geleistet hat, da mit der Direktanstellung ein neues Arbeitsverhältnis entsteht. Auch bei einem Abschluss eines völlig anders gearteten Vertragsverhältnisses kann eine Anrechnung unterbleiben. Dagegen werden Anstellungen in verschiedenen Konzerngesellschaften bei gleichbleibenden oder ähnlichen Tätigkeiten in der Regel zusammengerechnet.

Wesentlicher Parteiwillen

Ein wesentlicher Aspekt bei der Beurteilung, ob Dienstjahre anzurechnen sind oder nicht, kommt gemäss dem Bundesgericht dem Parteiwillen zu. So ist es etwa bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entscheidend, ob die Parteien von einer zukünftigen Wiederanstellung des Mitarbeiters ausgehen. Soweit eine Anrechnung nicht erwünscht ist, sollte diese im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden. Dies ist zulässig, soweit damit nicht versucht wird, das Gesetz zu umgehen. Eine Gesetzesumgehung liegt beispielsweise bei sogenannten Kettenverträgen vor, wenn ohne sachlichen Grund mehrere befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht werden. In einem solchen Fall würde die Dauer aller Verträge zusammengerechnet und so bei den Rechtsfolgen auf die Gesamtdauer abgestellt.

Vorsicht bei der Ausgestaltung des Personalreglements

Die Anrechnung von Dienstjahren wird in der Regel in einem Personalreglement geregelt. Es sollte deshalb beim Verfassen des Personalreglements der Definition und der Anrechnung von Dienstjahren die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden. Welche Dienstzeit wird angerechnet? Was passiert bei einer längeren Auszeit? Und wie werden allfällig frühere Dienstjahre bei einem Wiedereintritt in die Firma angerechnet?

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Letzte Aktualisierung: 23.09.2019, Jan Krejci