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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz respektive im Betrieb trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Kein Betrieb bleibt von Unfällen verschont. Schnell ist es passiert: über ein Kabel gestolpert oder vom Bürostuhl gestürzt. Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für jeden Betrieb und jede Tätigkeit ernstzunehmende Themen sind.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind im Interessen aller Beteiligten. Jede unfall- oder krankheitsbedingte Absenz verursacht neben dem damit zusammenhängenden Leid für die Betroffenen für den Arbeitgeber zusätzlichen Aufwand und erhebliche Kosten. Gute Arbeitsbedingungen sowie ein professionelles und vorbildliches Handeln sind eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Die Ăśbertragung von Pflichten entbindet nicht vor der Verantwortung

In aller Regel überträgt der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit an Mitarbeitende, insbesondere an einen Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (SiBe) oder an Arbeitnehmende mit Vorgesetztenstellung. Vom Arbeitgeber wird verlangt, dass er für eine zweckmässige Aus- und Weiterbildung der beauftragten Personen sorgt und klare Weisungen und Kompetenzen erteilt. Insofern werden Pflichten des Arbeitgebers auch für die betreffenden Arbeitnehmenden (Kader, Sicherheitsbeauftragter) verbindlich.

Die Übertragung dieser Aufgaben entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von seiner gesamtheitlichen Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (Art. 7 Abs. 2 VUV und Art. 7 Abs. 4 ArGV 3). Immerhin kann er sich in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht vom Vorwurf einer Pflichtverletzung entlasten oder gar befreien, sofern er nachweisen kann, dass er den oder die eingesetzten Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen sorgfältig ausgewählt, in zweckmässiger Weise ausgebildet und instruiert und in zumutbarer Weise überwacht hat.

Informationsveranstaltungen im Bereich Gesundheitsschutz

Sofern Sie für ihre Mitarbeitenden noch keine entsprechende Grundausbildung für Sicherheitsbeauftragte eingeplant haben, bietet die Swissmem Academy im Rahmen des Grundkurses «Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» die Möglichkeit dies nachzuholen oder bestehendes Wissen aufzufrischen. Der Kurs richtet sich an Sicherheitsbeauftragte (SiBe), Vorgesetzte, Kader, Qualitätsverantwortliche in Linien- und Stabsfunktionen sowie alle Mitarbeitende, die an ihrem Arbeitsplatz über ein Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen müssen.

Gleichzeitig möchten wir Sie in Zusammenhang mit dem Thema Unfall und Krankheit auf folgende Veranstaltung aufmerksam machen. Absenzen in Folge von Krankheit und Unfall und die Zusammenarbeit mit Ärzten und Versicherungen gehört zu jenen Themen, welche Arbeitgeber immer wieder beschäftigt. Die SUVA veranstaltet am 19. Oktober ein Webinar mit dem Thema «Wie die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Arbeitgebenden gelingen kann». Zur Anmeldung

FĂĽr weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Herr Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), gerne zur VerfĂĽgung.

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2022