Mit der «Unternehmensverantwortungsinitiative» (UVI) geben die Initianten vor, Menschenrechte und die Umwelt in Entwicklungs- und Schwellenländern zu schützen. Dabei wird auf den ersten Blick klar: Die Initiative nützt nichts vor Ort, schadet aber in der Schweiz. Deshalb engagiert sich Swissmem für ein Nein am 29. November 2020, damit automatisch der kompromissorientierte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft tritt.
Initiative kehrt jahrzehntelange Armutsreduktion um
Schweizer Unternehmen sind international tätig und schaffen auch im Ausland anständige, gute Jobs – alleine die Schweizer MEM-Industrie über 540 000 weltweit. Dadurch erhalten Menschen vor Ort Arbeit und ihr Wohlstand wächst. Der damit erfolgte Einbezug dieser Volkswirtschaften in die internationalen Lieferketten führte dazu, dass die Armut seit 1990 weltweit um 80 Prozent sank: Die Globalisierung ist deshalb eine Erfolgsgeschichte ohne Beispiel.
Die UVI kehrt diese Entwicklung mit problematischen Instrumenten ins Gegenteil. Sie will, dass Schweizer Firmen ihre Geschäftspartner vor Ort im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards komplett überwachen. In der Praxis ist dies unmöglich und weltfremd. Das Ansinnen führt zu unendlicher Bürokratie ohne Nutzen. Im schlimmsten Fall resultiert daraus, dass sich Schweizer Firmen aus lokalen Märkten zurückziehen, um kein Risiko einzugehen. Dadurch werden Stellen gefährdet, Investitionen infrage gestellt und die Wirtschaft vor Ort nimmt Schaden. Das kann nicht das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sein.
Alle Unternehmen gegenĂĽber Ausland benachteiligt, auch KMU
Von der UVI sind nicht etwa nur Konzerne betroffen, sondern alle Unternehmen gleichermassen, insbesondere KMU. Sie werden im Wettbewerb gegenüber ausländischen Konkurrenten stark benachteiligt. Die Unternehmen tragen aufgrund neuer Haftungsbestimmungen ständig das Risiko erpresserischer Klagen aus dem Ausland. Eine Welle von fragwürdigen Prozessen ist die Folge. Dank Medienaufmerksamkeit schaden die Klagen der Reputation der Firmen und binden dort viel Zeit und Geld. Schweizer Richter können jedoch kaum angemessen über ausländische Umstände urteilen.
Mit solchen ungleichen Spiessen im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz schadet sich die Schweiz ohne Not selbst. Das ist vor dem Hintergrund der Coronakrise ein Schuss ins eigene Knie.
Kompromiss ist breit abgestĂĽtzt und international kompatibel
Swissmem setzt sich aus diesen Gründen für ein Nein zur UVI ein. Ein Nein würde bedeuten, dass der vom Parlament erarbeitete Gegenvorschlag in Kraft träte. Dieser Kompromiss ist akzeptabel und breit abgestützt. Er setzt auf Kooperation statt Konfrontation und nimmt Unternehmen konkret in die Verantwortung. Er ist kompatibel mit den internationalen Entwicklungen und verzichtet auf einen Schweizer Alleingang. Dieser würde lediglich grossen Schaden in der Schweiz anrichten, ohne die Situation für die Menschen vor Ort tatsächlich zu verbessern.
Deshalb sagt Swissmem Nein zur Unternehmensverantwortungsinitiative am 29. November 2020:
- Die UVI kehrt 30 Jahre Armutsreduktion und wirtschaftliche Entwicklung um. Anstatt Schweizer Firmen zu ermöglichen, vor Ort weiter gute Jobs zu schaffen, stellt sie die Globalisierung und ihre Vorteile für alle Beteiligten infrage.
- Sie verlangt von allen Schweizer Firmen, dass sie ihre Geschäftspartner im Ausland komplett überwachen und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden gleich selbst beheben. Das ist in der Praxis unmöglich und weltfremd.
- Die Initiative setzt Schweizer Unternehmen erpresserischen Klagen aus dem Ausland aus. Diese immensen Haftungsrisiken lähmen unsere Wirtschaft, kosten viel Zeit und Geld. Die Schweizer Unternehmen werden dadurch gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt.
- Der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ist wichtig – die Initiative ist dafür aber untauglich und der falsche Weg. Die UVI schiesst weit über das Ziel hinaus und schadet dem Standort Schweiz, den Schweizer KMUs sowie den Mitarbeitenden im Ausland.
- Ein Nein an der Urne macht den Weg frei fĂĽr den ausgewogenen und breit abgestĂĽtzten Gegenvorschlag. Dieser Kompromiss tritt automatisch in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Die UVI nĂĽtzt nichts vor Ort, schadet aber in der Schweiz. Deshalb NEIN zur Unternehmensverantwortungsinitiative am 29. November 2020.