Anschliessend erfolgt die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, nach welcher die Maschinenverordnung automatisch 20 Tage später in Kraft treten wird. Mit dem Inkrafttreten wird die Verordnung für die Unternehmen jedoch noch nicht anwendbar. Vielmehr beginnt ab diesem Zeitpunkt eine Übergangsfrist von 42 Monaten zu laufen. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums (also Grössenordnung Ende 2026) wird die neue Maschinenverordnung dann zwingend anwendbar sein.
Falls Sie bereits einen Blick in die neue Gesetzgebung werfen möchten, steht Ihnen der provisorische Text zur Verfügung. Es handelt sich um eine provisorische Version, weil der Gesetzestext noch «geschliffen» wird und möglicherweise sprachliche Änderungen erfährt. Auch inhaltliche Änderungen können vor der Schlussabstimmung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Text dann auch auf Deutsch, Französisch, Italienisch und den anderen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen (z.B. eine Zusammenstellung der Änderungen) werden wir Ihnen in den nächsten Wochen zur Verfügung stellen.
Zwischenzeitlich steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.