Das Urheberrechtsgesetz erlaubt diese Verwendung fĂĽr die interne Information oder Dokumentation per se: Autorinnen, Journalisten oder Verlage mĂĽssen nicht um Erlaubnis gefragt werden. Das ist praktisch, kostet aber. Es handelt sich um einen gesetzlichen VergĂĽtungsanspruch. Die dafĂĽr geltenden Tarife laufen aus und wurden darum neu verhandelt: Der Nachfolgetarif (Gemeinsamer Tarif 8) wird am 1.1.2023 in Kraft treten. Das gesamte VergĂĽtungsmodell wurde ĂĽberarbeitet, vereinfacht und neu gestaltet.
Jedes Unternehmen / jede Organisation zahlt neu eine fixe Pauschale pro Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent, FTE). Die Industrie befindet sich in der Stufe 1 und bezahlt CHF 3.20 pro Mitarbeitenden (FTE). Um etwaige Erhöhungen abzufedern, konnte eine allgemeine Deckelung erreicht werden. Wer bei gleichen Voraussetzungen mehr bezahlen müsste, dessen Vergütung wird bei 110% der Vergütung aus dem Jahr 2020 gedeckelt.
Folgendes sollte beachtet werden:
- Bei Industrie (und Gewerbe) gilt eine Freigrenze fĂĽr bis zu 14 Mitarbeitenden
- Bei der Erhebung der ProLitteris immer Vollzeitäquivalente angeben
- Bei der ProLitteris-Rechnung die Deckelung ĂĽberprĂĽfen
Auch für die Herstellung und Verbreitung der Medienspiegel gilt ein ganz neues Vergütungssystem mit einer fixen Pauschale: CHF 4.50 pro Mitarbeitenden (FTE) mit Zugang dazu, egal wie viele Beiträge verwendet werden und wie viele verschiedene Medienspiegel hergestellt werden. Auch hier gilt die Deckelung bei 110% der Vergütung aus dem Jahr 2020.
Bei Fragen können sich Mitgliedfirmen gerne an Doris Anthenien, d.antheniennoSpam@swissmem.ch wenden.