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Änderung mit dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG)

Das neue Radio- und Fernsehgesetz, welches am 1.1.2019 in Kraft getreten ist, ersetzt die bisherige geräteabhängige Empfangsgebühr. Unternehmen bezahlen die Abgabe neu je nach Umsatzhöhe.

Der Gemeinsame Tarif 3a kommt überall dort zur Anwendung, wo Hintergrundmusik abgespielt wird (Kantinen, Läden, Empfangsräume, musikalische Telefonüberbrückung), aber zusätzlich auch bei jeder Radio- und TV-Empfangsmöglichkeit ausserhalb des Privatgebrauchs (TV in den Sitzungszimmern, Radio im Betrieb etc.). Ab diesem Jahr wird nun nicht mehr die Billag das Inkasso für die Suisa machen. Die Abgabe für Unternehmen wird in Zukunft von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Rechnung gestellt. Bis Ende 2018 war die Abgabe für jede Filiale bzw. Betriebsstätte einzeln geschuldet, künftig nur einmal pro Unternehmen. Als Unternehmen gilt, wer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist und einen weltweiten Umsatz von mindestens CHF 500‘000 erreicht. Mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung bezahlen unter gewissen Voraussetzungen nur einmal die Abgabe. Bei Rückfragen steht Doris Anthenien, Ressortleitern Recht, gerne zur Verfügung (<link d.anthenien@swissmem.ch>d.anthenien@swissmem.ch</link>, 044 384 48 06).

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Letzte Aktualisierung: 10.01.2019