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Mehrwertsteuer Schweiz: Abrechnung von Vorsteuerüberschüssen

Als Teil des Corona-Pakets des Bundes wurden seit März 2020 Gesuche um vorzeitige Rückzahlung von so genannten Vorsteuerüberschüssen prioritär behandelt. MWST-Guthaben werden aktuell innert 30 Tagen ausbezahlt.

Bei der MWST wurden im Jahre 2020 rund CHF 9,9 Mia. MWST-Guthaben ausbezahlt. MWST-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte MWST. Grundsätzlich werden MWST-Guthaben innert 60 Tagen ausbezahlt. Als Teil des Corona-Paketes des Bundes wurden seit März 2020 Gesuche um vorzeitige Rückzahlung prioritär behandelt und rasch ausbezahlt.

Da im Geschäftsverkehr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen üblich ist, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV entschieden, MWST-Guthaben neu innert 30 Tagen auszubezahlen.

Bei regelmässigen Vorsteuerüberschüssen – also MWST-Guthaben der steuerpflichtigen Person bei der ESTV – ist auf Antrag auch eine monatliche Abrechnung möglich. Dies erlaubt den steuerpflichtigen Personen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, noch schneller ihre Erstattungen zu erhalten.

Weitere Informationen

Die ESTV hat zu Steuerfragen in Zusammenhang mit COVID-19 ein Q&Aauf der Website aufgeschaltet.

Für spezifische Fragen können sich Firmen per Kontaktformular an die Fachexperten der ESTV wenden.

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Letzte Aktualisierung: 07.05.2021