Von einer Entsendung spricht man im Wesentlichen dann, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen ausländischen Betrieb (Kunde oder Konzerngesellschaft) zur Arbeitsleistung sendet. Dabei muss klar sein, dass der Arbeitnehmer nach der Entsendung wieder in den Entsendebetrieb zurückkehrt und das ursprüngliche Arbeitsverhältnis somit fortbesteht resp. wiederauflebt.
Ein solcher Mitarbeitereinsatz im Ausland kann sehr kurzfristig (ein Tag) oder auch langfristig (mehrere Jahre) ausgestaltet sein. Die Länge eines solchen Einsatzes hängt natürlich von den jeweiligen Bedürfnissen der Arbeitgeber/Arbeitnehmer und Kunden ab, aber auch von der Möglichkeit der Weiterführung der Sozialversicherung im Inland. So gibt es Sozialversicherungsabkommen zwischen den Staaten (z.B. CH/EU FZA Verordnung (EG) Nr. 883/2004), welche die entsendeten Mitarbeiter für eine bestimmte Dauer (i.d.R. 24 Monate, Verlängerungen möglich) von der Sozialversicherungsunterstellung im Einsatzland befreien (Vermeidung Doppelversicherung). Aus der Schweiz entsendete Arbeitnehmer können bei den zuständigen Ausgleichskassen entsprechende Bescheinigungen (A1, CoC etc.) für den Nachweis der Sozialversicherungsunterstellung anfordern, welche auch bei einer Kontrolle im Ausland vorzuweisen wären.
Die Details des ausländischen Mitarbeitereinsatzes sollten in einem sogenannten Entsendevertrag geregelt werden. Nebst Lohn, Funktion, Spesen, Steuern, Umzugskosten, Weisungsrechte etc. sollte insbesondere das Schicksal des bisherigen Arbeitsvertrages geregelt werden: So kann der Entsendevertrag z.B. vorübergehend an die Stelle des bisherigen Arbeitsvertrages treten, welcher jedoch bei Beendigung des Entsendevertrages, wiederauflebt. Swissmem stellt Mitgliedfirmen auf dem Extranet eine entsprechende Arbeitshilfe zur Verfügung.
Der Arbeitgeber sollte sich des Weiteren auch zu den Beendigungsmodalitäten der Verträge und deren Folgen Gedanken machen: Wie wird der Auslandeinsatz beendet? Kann ich den Entsendevertrag kündigen und falls ja mit welcher Frist? Was geschieht bei der fristlosen Kündigung des Entsendevertrages mit dem inländischen Arbeitsvertrag? Möchte ich mir als Arbeitgeber eine jederzeitige Rückberufung des entsandten Mitarbeiters vorbehalten und wenn ja, zu welchen Konditionen? Garantiere ich dem Mitarbeiter eine Weiterbeschäftigung im inländischen Betrieb und was, wenn ich dieses Versprechen aus unvorhergesehen betrieblichen Gründen nicht einhalten kann?
Unter den folgenden Links finden Sie nĂĽtzliche Informationen zu den momentanen Einreisebestimmungen und grenzsanitarischen Massnahmen in der Schweiz und EU:Travelcheck | Einreisecheck (admin.ch); Re-open EU (europa.eu)
Veranstaltungshinweis Swissmem
Webinar «Posting of workers to Italy» - What needs to be considered when sending employees from Switzerland to Italy? - 3. November, 10.30-12.00 Uhr. Programm und Anmeldung
Swissmem-Mitgliedern gibt Zora Bosshart, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (044 384 42 23 oder z.bosshartnoSpam@swissmem.ch), gerne Auskunft.
Veranstaltungen und Bildungsangebote
Details Protection des données et plus encore Details Workshop zu <br> Schichtarbeit:<br>Wettbewerbsvorteil durch smarte Arbeitspläne Details Seminar «Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»