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Swissmem unterstĂĽtzt den Ausbau der Nationalstrassen

Der Swissmem Vorstand hat die JA-Parole zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen beschlossen. Er hat an seiner Sitzung vom 10. September auch über die Enteignungs-Initiative der JUSO diskutiert. Swissmem lehnt sie ab, weil sie Familienunternehmen zerstören und riesige Steuerausfälle verursachen würde. Sie ist zudem mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Das Parlament soll sie deshalb teilweise für ungültig erklären.

FĂĽr Swissmem ist eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur wichtig fĂĽr die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dazu gehört auch ein leistungsfähiges Nationalstrassennetz. Dessen geplanter Ausbau wird die Staus reduzieren, welche fĂĽr Wirtschaft und Bevölkerung ein grosses Ă„rgernis darstellen und hohe Kosten verursachen. Der Swissmem Vorstand unterstĂĽtzt deshalb der Bundesbeschluss ĂĽber den Ausbauschritt 2023 fĂĽr die Nationalstrassen und hat fĂĽr die Abstimmung vom 24. November 2024 die JA-Parole beschlossen.  

JUSO-Enteignungsinitiative mit demokratiefeindlicher Vorwirkung

Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 10. September 2024 auch ĂĽber die JUSO-Initiative «FĂĽr eine Zukunft» diskutiert. Sie will eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen ĂĽber 50 Millionen Franken einfĂĽhren. Das wĂĽrde faktisch zur Enteignung zahlreicher familiengefĂĽhrter KMU fĂĽhren. Sehr viele dieser KMU wurden ĂĽber Generationen von den EigentĂĽmerfamilien aufgebaut. Bei Annahme der Initiative mĂĽssten sie ihre Firma ins Ausland verkaufen, um die Steuer bezahlen zu können. Dies wĂĽrde zu WegzĂĽgen und massiven Steuerausfällen fĂĽhren, fĂĽr welche vor allem der Mittelstand bĂĽssen mĂĽsste. Swissmem lehnt diese radikale Initiative ab und wird sie vehement bekämpfen.  

Wegen ihrer Vorwirkung – konkret der Wegzug potenziell Betroffener vor der Abstimmung – schafft die Initiative zudem vollendete Tatsachen, die auch bei Ablehnung der Vorlage nicht mehr rĂĽckgängig gemacht werden könnten. Folglich wĂĽrde die verschwindende Minderheit, welche die Initiative unterzeichnet hatte, ihren Willen allen StimmbĂĽrgerinnen und StimmbĂĽrgern aufzwingen. Deren Stimme wĂĽrde wertlos. Das ist mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar.  

Juristisches Gutachten zeigt Bedarf für Teilungültigkeitserklärung auf

Dieser Befund wird durch Ulrich Meyer, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, in einem Gutachten gestĂĽtzt. Swissmem erwartet deshalb, dass das Parlament die JUSO-Enteignungsinitiative teilweise fĂĽr ungĂĽltig erklärt. Damit ergänzt dieses Gutachten die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation: Der Bundesrat, der fĂĽr die Ăśbergangsverordnung zuständig ist, will weder eine Wegzugssteuer noch Kapitalverkehrskontrollen einfĂĽhren. Damit ergänzen sich das Gutachten Meyer und die Absicht des Bundesrats, indem beide von unterschiedlicher Seite die Ăśbergangsbestimmung als nicht umsetzbar oder ungĂĽltig einschätzen. Auf beiden Ebenen muss weitergearbeitet werden. Nur so kann rasch Rechtssicherheit fĂĽr den Wirtschaftsstandort geschaffen werden. Diese ist zwingend nötig, die vorsorgliche Abwanderung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie vermögender Personen zu verhindern.  

Weitere AuskĂĽnfte erteilen: 

Noé Blancpain, Leiter Kommunikation und Public Affairs
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Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
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Letzte Aktualisierung: 10.09.2024