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3 Fragen, 3 Antworten zur Juso-Initiative

… mit Stefan Brupbacher, Direktor von Swissmem. Diesmal zur Juso-Initiative.

Was will die Initiative? 

Stefan Brupbacher: Die Jungsozialisten (Juso) wollen eine neue Erbschaftssteuer auf Bundesebene einführen. Mit ihrer «Initiative für eine Zukunft» fordern sie eine Steuer von 50 Prozent auf Nachlässe und Schenkungen, die einen Freibetrag von 50 Millionen Schweizer Franken übersteigen. Die Initianten rechnen völlig naiv mit Milliardeneinnahmen – das hat der Bundesrat in seiner Botschaft schon widerlegt, die für den ökologischen Umbau der Gesamtwirtschaft eingesetzt werden sollen. Konkrete Angaben zur Mittelverwendung sucht man im Initiativtext vergeblich, dafür wird die Nachlasssteuer umso klarer geregelt. Verlangt wird eine «lückenlose Besteuerung» ohne Ausnahmen für Familienunternehmen.

Wieso ist diese Initiative fĂĽr die Tech-Industrie so verheerend?

Eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen ĂĽber 50 Millionen Franken wäre Gift fĂĽr den Werkplatz Schweiz. Der geplante Steuersatz ist untragbar hoch. 50 Prozent – eine so hohe Steuer ist nichts anderes als eine Enteignung. Weil das Vermögen der Inhaber meist grösstenteils in der Firma steckt, mĂĽssten unzählige Unternehmen in Familienbesitz im Erbgang zerschlagen und verkauft werden, um diese Enteignungssteuer zu bezahlen. Gerade bei grösseren Firmen wäre ein Verkauf ins Ausland oft die einzige Möglichkeit. Neuen Eignern wĂĽrde die Verbundenheit mit dem Standort Schweiz fehlen, was Arbeitsplätze und Produktionsstätten in der Schweiz gefährdet. Viele der Mitgliederfirmen von Swissmem sind traditionsreiche Familienunternehmen. Die Tech-Industrie wäre damit in besonderem Ausmass von dieser schädlichen Erbschaftssteuer betroffen. 

Besonders gravierend ist, dass es mit einer wuchtigen Ablehnung an der Urne nicht getan ist. Denn die Enteignungs-Initiative richtet bereits heute – lange vor der Volksabstimmung – riesigen Schaden an. Die Initiative beinhaltet eine heimtĂĽckische Klausel: Sie wirkt rĂĽckwirkend ab dem Abstimmungssonntag. Darum leiten Unternehmerinnen und Unternehmer, die von dieser Enteignungsinitiative betroffen wären, bereits jetzt ihren Wegzug aus der Schweiz in die Wege. Sie können das Risiko einer Annahme verständlicherweise nicht eingehen. Diese Vorwirkung fĂĽhrt also bereits vor einem Entscheid durch das Volk zu einem enormen volkswirtschaftlichen Schaden. 

Was unternimmt Swissmem gegen die Initiative?

Wir danken zuerst einmal dem Bundesrat, dass er im Rahmen seiner Kompetenz die Ăśbergangsbestimmung abgeschwächt hat. Das ist wichtig. Aber auch der Bundesrat kritisiert aus staatspolitischen GrĂĽnden die Vorwirkung. Deshalb strebt Swissmem zudem eine TeilungĂĽltigkeit der Initiative an. Nur so kann fĂĽr die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen werden. Weil es sich bei der Vorwirkung um eine echte LĂĽcke in der Verfassung handelt, obliegt es dem Parlament, die Initiative als teilungĂĽltig zu erklären. Der frĂĽhere Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer hat in seinem Rechtsgutachten in Auftrag von Swissmem aufgezeigt, dass die Ăśbergangsbestimmungen zu streichen sind. Denn die Vorwirkung fĂĽhrt dazu, dass der schädliche Effekt der Initiative bereits vor dem Zeitpunkt der Abstimmung eintritt. 

Swissmem setzt sich im parlamentarischen Prozess entschieden für eine Teilungültigkeitserklärung ein. Und selbstverständlich engagieren wir uns schon jetzt in der Kampagne gegen die Enteignungs-Initiative und werden sie im Abstimmungskampf mit allen Mitteln bekämpfen.

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Letzte Aktualisierung: 16.12.2024